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Geschrieben von Bernhard Konrad am 14.12.2007 um 10:42:

feuerwehr 14.12.2007 - Bericht über die Feuerbeschau bei den Betrieben

Von 10. - 13.12.2007 wurden diverse Betriebe in unserer Marktgemeinde feuerpolizeilich überprüft.

Die Gemeinde als Baubehörde 1. Instanz ist verpflichtet alle Betriebe (besonders gefährdete Gebäude) in einem Abstand von zwei Jahren feuerpolizeilich zu überprüfen. In den privaten Haushalten beträgt dieser Abstand 5 Jahre.

Die Prüfungskomision besteht aus:

Leiter der Überprüfung (Befugter der Marktgemeinde)
Zuständiger Rauchfangkehrermeister (Firma Jauk)
Zuständiger Feuerwehrkommandant (HBI Bernhard Konrad)
Brandverhütungstelle Steiermark (Sachverständiger)

Die Kommission hat die Aufgabe den IST-Zustand der vorgefunden Bausubstanz sowie Auflagen wie Betriebststättengenehmigung, Gewerberechtliche Bescheide sowie Baurechtliche Bescheide auf Ihre Einhaltung zu kontrollieren.

Weiters wurden nicht nur Kontrollen durchgeführt sondern auch diverse Hinweise und Tipps bzw. Ratschläge an die Liegenschaftsverwalter, Eigentümer bzw. Betreiber weiter gegeben.

Die Feuerbeschau wird über ein amtliches Schriftstück termingerecht einberufen. Eine Terminvereinbarung wird selbstverständlich seitens der Gemeinde für die Betriebe durchgeführt.

Die nächsten Überprüfungen finden im Februar bei den restlichen Betrieben statt.

Genaueres entnehmen Sie bitte aus der Anlage.


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