Gefahren beim Osterfeuer |
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Osterfeuer 2005
Das Entzünden von Osterfeuern gehört traditionell zum Osterfest dazu, es gibt aber auch viele Risiken und Gefahren.
Platzwahl:
Für die Platzwahl ist die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Auf öffentlichem Grund wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gemeindeamt.
Schaffen Sie keine Gefahr für Ihre Nachbarschaft! Abstände zu Gebäuden sollten mehr als 100m betragen. Wegen der nicht vermeidbaren Rauchentwicklung ist ein Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von 200m einzuhalten. Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten so wenig wie möglich durch Rauch und Lärm belästigt werden.
Brennmaterial:
Trockenes Holz ist das beste Brennmaterial. Plastikartikel, Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Zum Anzünden keine Brandbeschleuniger, sondern nur Papier verwenden. Die Höhe der Holzstapel sollte 5m, der Durchmesser 8m nicht überschreiten.
Sonstige Sicherungsmaßnahmen:
Halten Sie ein geeignetes Löschgerät (Gartenschlauch, Feuerlöscher, Wassereimer, etc) vor. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleiben und nicht durch parkende Fahrzeuge oder ähnliches versperrt wird.
Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht Ihre zuständige Feuerwehr (Notruf 122) anzurufen!
Wir rücken lieber ein Mal zu viel, als ein Mal zu wenig aus!
Sollten Sie vorhaben ein größeres Osterfeuer ab zu heizen, kontaktieren Sie bitte unseren Feuerwehrkommandanten HBI Gerhard Sampt unter der Handynummer 0664/5013807.
Vielen Dank!
Ihre Feuerwehr Judendorf-Strassengel
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16.03.2005 16:48 |
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RE: Gefahren beim Osterfeuer |
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"Wilde" Abfallverbrennung oder "Brauchtumsfeuer"
Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über ein Verbot des Verbrennens biogener Materalien außerhalb von Anlagen (BGBl. Nr. 405/1993 i.d.F. BGBl. I Nr. 108/2001) ist das Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich, insbesondere Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub außerhalb genehmigter Anlagen grundsätzlich ganzjährig verboten!
Ausnahme - Brauchtumsfeuer
In der Steiermark dürfen Materialien pflanzlicher Herkunft in trockenem Zustand im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen ausschließlich am Karsamstag sowie am 21. Juni (Sonnwendfeier) verbrannt werden.
Das Abbrennen biogener Materialien im Freien anlässlich der Brauchtumsfeuer ist daher ausschließlich an diesen beiden Terminen rechtlich zulässig.
Termine für das Jahr 2005:
Karsamstag: 26. März 2005
Sonnenwende: Dienstag, 21. Juni 2005
Das Abbrennen an anderen Tagen (z.B. Verlegung des Osterfeuers auf den "kleinen Ostersonntag" wegen Schlechtwetters am Karsamstag) oder die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende davor ist nicht erlaubt!
VORSICHT:
Die Strafhöhe beim gesetzeswidrigen Verbrennen von Abfällen beträgt
€ 360,-- bis € 36.340,--
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Abfallberaterinnen des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung unter der Telefonnummer 0316/68 00 40 sowie Herr Gries (Umweltbeauftragter der MG Judendorf-Straßengel) sehr gerne zur Verfügung.
Quelle: Marktgemeinde Judendorf-Strassengel
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21.03.2005 17:32 |
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