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Information zur VOGELGRIPPE |
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Werte Gemeindebürgerinnen! Werte Gemeindebürger!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Fachabteilung 8C – Veterinärwesen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Hotline mit der Nummer 0316 / 877 6553 für alle Fragen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe (Geflügelpest) eingerichtet hat.
In der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr beantworten Experten der Landessanitätsdirektion und der Landesveterinärdirektion alle Fragen rund um die Vogelgrippe.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch unter www.vogelgrippe.steiermark.at.
Weiters möchten wir Sie informieren, dass die Gemeinde Judendorf-Straßengel zurzeit nicht in der in der Schutz- und Überwachungszone liegt.
Einer der häufigsten Fragen ist:
Was soll ich machen, wenn ich einen toten Vogel finde?
Beim Auffinden toter Wasservögel diese selbst nicht berühren, sondern über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder die nächste Polizeidienststelle den Amtstierarzt verständigen, der den toten Vogel einsammelt und die Untersuchung veranlasst. Wichtig ist auch, die eigene Telefonnummer für eventuelle Rückfragen hinsichtlich des genauen Fundortes bekanntzugeben.
Wenn tote Singvögel oder Tauben gefunden werden, sollte die Gemeinde verständigt werden, die den Abtransport und das unschädliche Beseitigen dieser Tiere organisiert - nur tote Wasservögel müssen an die BH gemeldet werden, damit der zuständige Amtstierarzt die weiteren Schritte einleiten kann.
Quelle: www.gemeinde-judendorf-strassengel.at
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