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Zum Ende der Seite springen Feuerwerk - Was es zu bedenken gibt!
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Bernhard Konrad
Abschnittsbrandinspektor

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bfv Feuerwerk - Was es zu bedenken gibt! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das neue Jahr will entsprechend begrüßt werden, daher werden beim Jahreswechsel Millionen Raketen, Kracher und Böller gezündet.

Allerdings: Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff! Alljährlich müssen Personen mit schweren Hörschäden von Silvesterknallern in Krankenhäusern behandelt werden. Ein Teil davon bleibt dauerhaft schwerhörig. Andere erleiden schwere Verbrennungen, Augenverletzungen und den Verlust von Körperteilen.

Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper vor allem an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen und Angstreaktionen - insbesonders bei Kindern -, sondern auch erhebliche Sachschäden.

Aber auch unzählige Haustiere, die vor der Knallerei flüchten, angefahren, getötet werden oder verletzt in Tierheimen landen, zählen zu den Opfern.


Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände in Kategorien

Kategorie F2 darf nur von Personen ab dem 16. Lebensjahr besessen und verwendet werden:
Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, wie Knallkörper, Batterien, Raketen, Fontänen, Bengalfackeln.


Kategorie F3 darf nur von Personen mit entsprechender Sachkunde ab dem 18. Lebensjahr besessen und verwendet werden:
Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, wie F2, allerdings etwas größere (höhere) Nettoexplosivstoffmassen.

Kategorie F4 darf nur von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen ab dem 18. Lebensjahr besessen und verwendet werden:
Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet, wie F3, allerdings noch größere (höhere) Nettoexplosivstoffmassen - Profifeuerwerke.


Die Kategorien müssen auf der Verpackung angegeben werden!

Pyrotechnische Gegenstände sind ab der Kategorie F 2 an bestimmten Orten verboten:

Generell im Ortsgebiet, es sei denn, dass der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile des Ortgebietes von diesem Verbot ausnimmt. In der Marktgemeine Judendorf-Straßengel wurde keine Verordnung verhängt!

In der Nähe von großen Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten. Im Umfeld von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen oder Orten, wie insbesondere Tankstellen.




Sicherheitstipps


Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand

Feuerwerkskörper nur im "Freien" zünden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen, Holzhäusern, Wirtschaftsgebäuden, Wald etc.

Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.

Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere.

Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden, Bäumen oder Autos achten.

Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster, Dachfenster und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen.

Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten.

Versager niemals ein zweites Mal anzünden, sondern mit Wasser übergießen.

Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten - Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser oder Gartenschlauch.

Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.

Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

Mülltonnen, speziell die Papierabfalltonnen, sollten am Silvestertag nach Möglichkeit unter Verschluss oder an einem sicheren Ort deponiert werden.
29.12.2011 19:40 E-Mail an Bernhard Konrad senden Beiträge von Bernhard Konrad suchen Nehmen Sie Bernhard Konrad in Ihre Freundesliste auf
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