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Formblatt zur Registrierung von Geflügelhaltung |
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Werte Gemeindebürger! Werte Gemeindebürgerinnen!
Sämtliche Halterinnen und Halter von Geflügel (Hühner, Gänse, Enten, Puten, Strauße, Perlhühner, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Tauben) bitten wir das Formblatt zur Registrierung von Geflügehaltung (gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu Verhinderung der Einschleppung der Geflügepest vom 21. Oktober 2005, BGBl. I Nr. 348/2005) - liegt im Gemeindeamt auf - auszufüllen und zu unterschreiben und im Gemeindeamt Judendorf-Straßengel abzugeben.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Ihre Gemeindeverwaltung
Der Bürgermeister
Harald Mulle |
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