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Zum Ende der Seite springen 28.03.2010 - Information "Brauchtumsfeuer"
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Bernhard Konrad
Abschnittsbrandinspektor

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bfv 28.03.2010 - Information "Brauchtumsfeuer" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zum Brauchtum ...

Das Osterfeuer ist Teil der römisch-katholischen Liturgie und wird vor der Feier der Osternacht ein kleines Feuer entfacht. Als Brandmaterial wird einerseits Holz verwendet, andererseits aber auch die nicht mehr benötigten Palmzweige von Palmsonntag. Nachdem sich die christliche Gemeinde um das Osterfeuer versammelt hat, entzündet der Priester am Osterfeuer die Osterkerze, die hernach als Licht in die dunkle Kirche getragen wird. Die brennende Kerze versinnbildlicht dabei Christus als Licht für die Welt und folgt das christliche Volk Gottes Jesus Christus auf dem Weg vom Tod zum Leben ... (aus Wikipedia, die freie Enzyklopädie)

In der Praxis werden Brauchtumsfeuer oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind! Diese Vorgangsweise ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen.


Foto: BI d.V. Franz Fink



So Feuern sie richtig:
In den Gemeindegebieten von Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern GANZJÄHRIG VERBOTEN (LGBl. Nr.: 96/2007)!Außerhalb dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer in der Steiermark im Jahr 2010 ausschließlich am

• am 3. April (Karsamstag) und
• am 21. Juni (Sommersonnenwende)


entzündet werden. Bei hoher Ozonbelastung ist auch an diesen Tagen ein Verbot möglich. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag", falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso nicht zulässig wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Dabei ist auch zu beachten, dass von der Gemeinde bzw. von einem privaten Unternehmen abgeholter Strauch- und Baumschnitt (Grünschnittsammelstellen, Strauchschnittabfuhr, Häckseldienst) als Abfall gilt und daher keinesfalls für Osterfeuer verwendet werden darf. Die Gemeinde bzw. das Unternehmen hat mit der Übernahme die Verpflichtung zur Entsorgung nach den Vorgaben der Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle übernommen!!!

Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630.--, in den IG-L-Sanierungsgebieten "Mittelsteiermark", "Mittleres Murtal" sowie "Mur-Mürzfurche" jedoch bis zu € 7.270,--, bestraft!




Quelle: Internet


Gesamtquelle: www.lfv.steiermark.at
28.03.2010 19:59 E-Mail an Bernhard Konrad senden Beiträge von Bernhard Konrad suchen Nehmen Sie Bernhard Konrad in Ihre Freundesliste auf
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