Die Feuerwehren unterstehen dem steirischen Feuerwehrfeuerwehrgesetz, dass für jedes Bundesland von der zuständigen Landesregierung frei gegeben wird. In diesem Landesfeuerwehrgesetz, kurz LFG genannt, sind die Aufgaben der Feuerwehr, die Führungsaufgaben sowie die Vergabe der Funktionäre sowie Sonderbeauftragte geregelt.


Die Feuerwehrkommandanten werden von der Wahlversammlung gewählt. Die übrigen Funktionäre, Führungskräfte sowie Sonderbeauftragten werden vom Feuerwehrkommando ernannt bzw. abberufen. Die Struktur unserer Feuerwehr ist in einem Organigramm abgebildet.
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Initiates file downloadOrganigramm zum Download (Stand: 2018/11)
Nach dem Feuerwehrgesetz gibt es verschiedene Arten der Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr sowie Organe und Funktionen. Arten der Mitgliedschaft:
  • Aktive Mitglieder
  • Feuerwehrjugend
  • Mitglieder ausser Dienst
  • Ehrenmitglieder
Organe der Feuerwehr:
  • Feuerwehrkommandant
  • Feuerwehrkommandant Stellvertreter
  • Feuerwehrausschuss 
  • Wehrversammlung
  • Wahlversammlung
Der Feuerwehrausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
  • Feuerwehrkommandant
  • Feuerwehrkommandant Stellvertreter
  • Zugs- und Gruppenkommandanten
  • Kassier
  • Schriftführer
Als beratende Mitglieder können vom Feuerwehrkommandanten beauftragte Personen aus der Feuerwehr oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.